Viselle Augenzentrum Neumarkt GmbH - MVZ Dr. med. Faßbender & Kollegen
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Ärzte für Augenheilkunde

 

Refraktive Linsenchirurgie

Verfahren zur Behandlung der Kurz- und Weitsichtigkeit

Die implantierte Intraokularlinse muss die Funktion der entfernten eigenen Linse ersetzen. Deshalb werden bereits vor der Operation spezielle Messungen durchgeführt (IOL-Master) um die Brechkraft der einzusetzenden Linse exakt zu bestimmen. Standardmäßig werden heutzutage Monofokallinsen (Einstärkenlinsen) eingesetzt.

Diese Linsen bieten in der Regel ein scharfes Bild im Fernbereich. Gegenstände oder Personen in der Nähe werden eher unscharf wahrgenommen, sodass zusätzlich eine Nah-/ oder Gleitsichtbrille für die Tätigkeiten wie Lesen oder Autofahren verordnet wird.


Spezielle Intraokularlinsen sog. Premiumlinsen ermöglichen durch ein be­son­deres Optikdesign schon heute eine weitgehende Unabhängigkeit von der Brille. Alle speziellen Premiumlinsen besitzen UV-Filter und sind torisch (Korrek­tur der Hornhautverkrümmung) und/oder multifokal (wie eine Gleitsichtbrille).  Neu­er­dings sind Multifokallinsen, die neben einem Fern- und einem Nah­brenn­punkt einen dritten Brennpunkt für die intermediäre Sicht (z.B. Bild­schirm­abstand am Arbeitsplatz) bieten, am Markt. Damit erreichen diese Linsen eine sehr hohe Lichtausbeute von 86%. Für die gezielte Auswahl der Linse beraten wir Sie individuell und zielgerichtet entsprechend Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Refractive Lens Exchange (RLE) 

Bei Patienten ab dem 50. Lebensjahr besteht häufig der Wunsch nach Brillenlosigkeit. Für diese Zielgruppe kann ebenso ein Linsenaustausch erfolgen. Die eigene Linse wird bei dieser Methode durch eine künstliche Intraokularlinse ausgetauscht.

Dieses Verfahren nennt man Refractive Lens Exchange (RLE). Dafür sind die o.g. Premiumlinsen geeignet.

Falls trotzdem postoperativ ein refraktiver Rest übrig bleibt, kann dieser Rest etwa ein Jahr nach dem Eingriff mittels Excimerlaser entfernt werden.

Die refraktive Linsenchirurgie und die Premiumlinsen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und werden im Rahmen von sog. IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) auf Wunsch des Patienten durchgeführt und privat in Rechnung gestellt.